Die Kuh - 2:187 Es ist euch erlaubt, in den Fastennächten mit euren Frauen Geschlechtsverkehr zu haben. Sie sind eure Bedeckung und ihr seid ihre Bedeckung. Allah wußte, daß ihr euch selbst betrügt, und so nahm Er eure Reue an und vergab euch. Nun dürft ihr mit ihnen Geschlechtsverkehr haben, wie Allah es für euch bestimmt hat. Esst und trinkt, bis ihr die weißen und schwarzen Fäden der Morgendämmerung unterscheiden könnt. Dann beende das Fasten bis zur Nacht. Habt keinen Geschlechtsverkehr mit ihnen, während sie in den Moscheen eingeschlossen sind. Das sind die von Allah gesetzten Grenzen; überschreitet sie nicht. Auf diese Weise offenbart Allah den Menschen seine Verse zu ihrem Schutz.
Wer auch immer die Gesetze Allahs übertritt:
Die Kuh/2:229 Die Scheidung erfolgt zweimal. Die geschiedenen Frauen müssen entweder in Güte gehalten oder in Güte verlassen werden. Es ist euch nicht erlaubt, das, was ihr ihnen gegeben habt, wieder zurückzunehmen, es sei denn, die Eheleute fürchten, daß sie die Grenzen Allahs nicht einhalten könnten. Wenn ihr fürchtet, daß ihr die Grenzen Allahs nicht einhalten könntet, dann werden sie sich nicht der Sünde schuldig machen für das, was sie bereitwillig zurückgegeben hat. Dies sind die Grenzen Allahs; übertretet sie nicht. Wer die Grenzen Allahs übertritt, der ist ein Frevler.

Die Frauen/4:14 Wer sich gegen Allah und seinen Gesandten auflehnt und gegen seine Gesetze verstößt, den wird er in ein Feuer werfen, in dem er ewig bleiben wird. Für ihn ist eine erniedrigende Pein vorgesehen.

Die Trennung/65:1 O Prophet, wenn du dich von Frauen scheiden lässt, dann achte auf die Dauer der Scheidung und berechne sie gut. Höre auf Allah, deinen Herrn. Vertreibe sie nicht aus ihren Häusern, und sie sollen sie auch nicht vertreiben (zwinge sie nicht durch Misshandlungen dazu). Es sei denn, sie haben nachweislich Ehebruch begangen. Dies ist das Gesetz Allahs. Wer gegen Allahs Gesetz verstößt, hat sich selbst Unrecht getan. Ihr wißt nicht, vielleicht wird Allah danach etwas (Positives) bewirken.