Die Kuh - 2:196
Verrichtet Hadsch und 'Umrah für Allah. Wenn ihr verhindert seid, schickt ein Opfer, das euch leicht fällt. Schert euch nicht die Köpfe, bis das Opfer seinen Platz erreicht hat. Wer aber krank ist oder ein Kopfleiden hat, der soll durch Fasten, Almosen oder eine andere gottesdienstliche Handlung ein Lösegeld geben. Wer die 'Umrah bis zum Zeitpunkt der Hadsch in Sicherheit genießt, soll ein Opfer bringen, das ihm leicht fällt. Diejenigen, die dazu nicht in der Lage sind, sollten insgesamt zehn Tage lang fasten, drei Tage während der Hadsch und sieben Tage nach ihrer Rückkehr. Dies gilt für diejenigen, deren Familie nicht in der Nähe der Heiligen Moschee wohnt. Hört auf Allah und wisst, dass Allahs Strafe streng ist.
Was ist mit dem Aufenthaltsort der Opfer gemeint?
Der Tisch/5:95
Ihr Gläubigen, tötet kein Wild, während ihr im Ihram (an der heiligen Stätte zur Hadsch) seid. Wer von euch es absichtlich tötet, soll bestraft werden, indem er ein gleichwertiges Haustier als Opfer zur Ka'bah schickt, über das zwei Gerechte aus eurer Mitte entscheiden. Oder er muß zur Strafe die Armen speisen oder den Gegenwert davon fasten. Damit er die Strafe für das, was er getan hat, schmecken kann. Allah hat das Vergangene verziehen. Wer es aber wieder tut, den wird Allah rächen. Allah ist der Erhabene, der Rächer.