Die Verbündeten - 33:49
O ihr, die ihr glaubt, wenn ihr euch von gläubigen Frauen scheiden lasst, nachdem ihr sie geheiratet habt und keinen Geschlechtsverkehr mit ihnen hattet, dann schulden sie euch keine Wartezeit (bevor sie eine andere heiraten).
Die Wartezeiten bei der Scheidung von Frauen:
Die Kuh/2:228
Geschiedene Frauen sollten allein drei Regelblutungen abwarten (bevor sie einen anderen heiraten). Es steht ihnen nicht zu, das zu verbergen, was Allah in ihrem Schoß erschaffen hat, wenn sie an Allah und den Jüngsten Tag glauben. In diesem Fall (wenn sie schwanger werden) haben ihre Ehemänner mehr Recht, sie zurückzunehmen, wenn sie sich versöhnen wollen. Die Frauen haben die gleichen Rechte gegenüber den Männern wie die Männer gegenüber den Frauen, und die Männer haben (im Falle einer Schwangerschaft) einen höheren Rang als sie. Allah ist mächtig, weise.
Die Kuh/2:231
Wenn ihr euch von Frauen scheiden lasst, dann behaltet sie nach Ablauf ihrer Wartezeit entweder in Güte bei euch oder lasst sie in Güte gehen. Behaltet sie nicht so, dass ihr ihnen aus Rache Schaden zufügt. Wer das tut, tut sich selbst Unrecht an. Nehmt die Zeichen Allahs nicht auf die leichte Schulter. Denkt an die Segnungen, die Allah euch gewährt hat, und an das Buch und die Weisheit, die Er zu euch herabgesandt hat, um euch zu ermahnen. Hört auf Allah und wißt, daß Allah allwissend ist.
Die Trennung/65:4
Was eure Frauen betrifft, die in die Wechseljahre eingetreten sind und nicht mehr menstruieren, so beträgt ihre Wartezeit, wenn ihr im Zweifel seid, drei Monate. Und die, die nicht menstruieren und schwanger sind, deren Periode endet, wenn sie ihre Last aufgeben. Wer auf Allah hört, für den wird Er es leicht machen.