Die Frauen - 4:24 Und die verheirateten Frauen, außer denen, über die ihr durch eure Verträge Rechte habt. Dies sind die Gesetze, die Allah euch zur Pflicht gemacht hat. Andere als diese sind für euch erlaubt, vorausgesetzt, ihr lebt keusch, begeht keinen Ehebruch und bittet sie um ihre mahr, und denen, die euch gefallen, zahlt ihr ihre mahr als Verpflichtung. Es schadet nicht, wenn ihr euch darauf einigt, die mahr festzusetzen, wenn ihr diese Verpflichtung erfüllt. Allah ist allwissend, allweise.
Über den Mann und die Frau, die Ehebruch begehen:
Die Frauen/4:25 Diejenigen von euch, die es sich nicht leisten können, freie Frauen zu heiraten, sollen diejenigen heiraten, zu denen ihr durch eure Glaubensschwüre berechtigt seid. Allah weiß am besten, woran ihr glaubt. Ihr seid einander gleichgestellt. Heiratet sie mit der Erlaubnis ihrer Besitzer und zahlt ihnen ihre mahr entsprechend. Lasst sie ein keusches Leben führen, keinen Ehebruch begehen und sich keine heimlichen Freunde nehmen. Wenn sie Ehebruch begehen, nachdem sie ihre Freiheit durch die Heirat erlangt haben, sollen sie mit der Hälfte der Strafe bestraft werden, die für freie Frauen gilt. Dies ist für diejenigen unter euch, die die Sünde fürchten. Es ist besser für euch, wenn ihr geduldig seid. Allah ist verzeihend, barmherzig.

Das Licht/24:1 Dies ist eine Sura, die Wir herabgesandt und als Gesetz verkündet haben, und Wir haben in ihr deutliche Zeichen gesetzt, damit ihr ermahnt werdet.
Das Licht/24:2 Schlage den ehebrecherischen Mann und die ehebrecherische Frau mit je hundert Galgenstrichen. Wenn ihr an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, sollte euch euer Mitleid mit ihnen nicht daran hindern, Allahs Gesetz anzuwenden. Laßt eine Gruppe von Gläubigen ihre Bestrafung bezeugen.
Das Licht/24:3 Ein ehebrecherischer Mann wird schließlich eine ehebrecherische oder götzendienerische Frau heiraten, und eine ehebrecherische Frau wird schließlich einen ehebrecherischen oder götzendienerischen Mann heiraten. Das ist für die Gläubigen verboten.
Das Licht/24:4 Diejenigen, die verheiratete Frauen anklagen und keine vier Zeugen aufbieten können, sollen sie mit achtzig Hieben des Schwertes schlagen und ihr Zeugnis nicht für immer akzeptieren. Sie sind diejenigen, die in die Irre gegangen sind.
Das Licht/24:5 Aber für diejenigen, die danach bereuen und sich bessern, ist Allah vergebend, barmherzig.
Das Licht/24:6 Die Aussage eines Mannes, der seine Frau anklagt und außer sich selbst keine Zeugen hat, kann gültig sein, wenn er viermal bei Allah schwört, dass er die Wahrheit sagt.
Das Licht/24:7 Im fünften Eid bittet er darum, dass Allahs Fluch auf ihm lastet, wenn er ein Lügner ist.
Das Licht/24:8 Wenn sie viermal mit einem Schwur bei Allah bezeugt, dass ihr Mann lügt, dann soll sie der Strafe entgehen.
Das Licht/24:9 Im fünften Schwur wünscht sie, dass sie den Zorn Allahs auf sich zieht, wenn ihr Mann rechtschaffen ist.

Die Frauen/4:15 Bringt vier Zeugen aus eurer Mitte gegen diejenigen eurer Frauen, die Unzucht treiben. Wenn sie aussagen, sollt ihr sie in Häusern einsperren, bis sie sterben oder Allah einen Weg für sie findet.
Die Frauen/4:16 Bestraft das Paar unter euch, das Ehebruch begeht. Wenn sie bereuen und sich bessern, dann laßt von ihnen ab. Allah ist allannehmend, allbarmherzig.