Die Trennung - 65:1 O Prophet, wenn du dich von Frauen scheiden lässt, dann achte auf die Dauer der Scheidung und berechne sie gut. Höre auf Allah, deinen Herrn. Vertreibe sie nicht aus ihren Häusern, und sie sollen sie auch nicht vertreiben (zwinge sie nicht durch Misshandlungen dazu). Es sei denn, sie haben nachweislich Ehebruch begangen. Dies ist das Gesetz Allahs. Wer gegen Allahs Gesetz verstößt, hat sich selbst Unrecht getan. Ihr wißt nicht, vielleicht wird Allah danach etwas (Positives) bewirken.
Wenn eine geschiedene Frau, die du nicht aus dem Haus entfernt hast, sondern für sie gesorgt hast, Ehebruch begeht:
Die Frauen/4:19 Ihr Gläubigen! Es ist nicht erlaubt, daß ihr das Eigentum der Frauen gegen ihren Willen erbt. Bedrängt sie nicht, damit ihr ihnen das, was ihr ihnen gegeben habt, wieder abnehmt. Außer wenn sie Unzucht treiben. Versteht euch gut mit ihnen. Wenn ihr sie nicht mögt, hat Allah viel Gutes in das gelegt, was ihr nicht mögt.