Das Vieh - 6:152
Nähert euch nicht dem Eigentum von Waisen, bis sie volljährig sind. Messt und wiegt genau. Wir belasten niemanden mit etwas, wozu er nicht in der Lage ist. Seid wahrhaftig, wenn ihr redet, auch gegen eure Verwandten. Haltet euer Versprechen an Allah. Dies sind Seine Ermahnungen an euch, damit ihr eine Lehre daraus zieht.
Nähere dich nicht dem Eigentum von Waisen, bis sie das Alter der Pubertät erreicht haben, es sei denn, es ist zu ihrem Nutzen:
Die Nachtwanderung/17:34
Rührt das Eigentum der Waisen nicht an, bis sie das Alter der Volljährigkeit erreicht haben, es sei denn, es ist zu ihrem Nutzen. Und erfüllt eure Versprechen. Denn ihr werdet für das, was ihr versprochen habt, zur Rechenschaft gezogen werden.
Die Frauen/4:6
Prüft die Waisen, wenn sie das heiratsfähige Alter erreicht haben. Wenn ihr sie für reif haltet, gebt ihnen ihren Besitz. Aber verzehrt ihr Vermögen nicht in Übermut und Eile, damit sie nicht erwachsen werden. Lasst den Reichen (den Lohn seiner Bemühungen um den Schutz des Besitzes) aufgeben. Lass die Armen einen angemessenen Betrag ausgeben. Gebt ihnen ihr Eigentum in Anwesenheit von Zeugen zurück. Allah genügt als Rechenschaftspflichtiger.