Die Morgendämmerung - 89:19
Und ihr verzehrt das Erbe zu Unrecht.
Verteilung der Vererbung:
Die Frauen/4:11
Allah ermahnt euch wegen eurer Kinder. Der Mann erhält den doppelten Anteil der Frau. Wenn die Erben nur Frauen sind und es mehr als zwei von ihnen gibt, gehören ihnen zwei Drittel des Erbes. Wenn das Kind nur eine Frau ist, erhält es die Hälfte des Erbes. Hinterlässt der Verstorbene Kinder, so erhält jeder der Elternteile ein Sechstel. Hat er keine Kinder und sind nur seine Eltern seine Erben, so erbt seine Mutter ein Drittel. Wenn er Geschwister hat, erhält seine Mutter ein Sechstel. Alle diese Anteile ergeben sich aus dem Testament des Verstorbenen und der Begleichung der Schulden. Ihr wisst nicht, wer von euren Müttern, Vätern und Kindern besser für euch ist. Das ist das Gesetz Allahs. Allah ist der Wissende, der Weise.
Die Frauen/4:12
Die Hälfte des von euren Frauen hinterlassenen Erbes gehört euch, wenn sie keine Kinder haben. Wenn sie Kinder haben, gehört ein Viertel von dem, was sie hinterlassen, euch. Dies gilt nach der Begleichung ihrer Schulden und der Aufteilung der Anteile in ihren Testamenten. Wenn Sie keine Kinder haben, gehört ein Viertel Ihres Erbes ihnen. Wenn Sie Kinder haben, gehört ihnen ein Achtel Ihres Erbes. Dieser Anteil gilt, nachdem Ihre Schulden beglichen und die Anteile in Ihrem Testament verteilt wurden. Wenn der Mann oder die Frau, der/die erbt, keine Kinder und keinen Ehepartner hat, aber einen Bruder oder eine Schwester, dann geht an jeden von ihnen ein Sechstel. Wenn es mehr sind, teilen sie sich ein Drittel. Diese Aufteilung soll nach der Verteilung der Anteile im Testament und der Begleichung der Schulden erfolgen, damit niemandem ein Nachteil entsteht. Dies ist ein Wille Allahs. Allah ist allwissend und allbarmherzig.