Die Kuh - 2:180
Wenn einer von euch stirbt und irgendeinen Besitz hinterlässt, ist er verpflichtet, ihn seinen Eltern und Verwandten in angemessener Weise zu vermachen. Dies ist eine Pflicht für die Rechtschaffenen.
Wenn einer von euch stirbt und irgendeinen Besitz hinterlässt, ist er verpflichtet, ihn seinen Eltern und Verwandten in angemessener Weise zu vermachen. Dies ist eine Pflicht für die Rechtschaffenen.
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