Die Kuh - 2:282
Gläubige! Wenn ihr euch gegenseitig Geld für eine bestimmte Zeit leiht, dann schreibt es auf. Ein Schreiber aus eurer Mitte soll es mit Recht aufschreiben. Der Schreiber soll nicht davon ablassen, so zu schreiben, wie Allah es ihn gelehrt hat. Und der Darlehensnehmer soll es diktieren. Er soll Allah, seinen Herrn, fürchten und darin nicht unehrlich sein. Ist der Entleiher unfähig oder hilflos oder unfähig zu diktieren, so soll sein Vormund es mit Recht diktieren. Und laßt zwei Zeugen von euren Männern als Zeugen auftreten. Wenn ihr keine zwei männlichen Zeugen finden könnt, dann wählt einen Mann und zwei Frauen unter den Zeugen eurer Wahl, so dass, wenn eine der Frauen sich irrt, die andere sie daran erinnern kann, und die Zeugen sollen nicht zögern, wenn sie aufgerufen werden. Zögere nicht, es aufzuschreiben, ob es sich um einen kleinen oder einen großen Betrag handelt, mit dem Datum der Zahlung. Das ist gerechter vor Allah, und es ist besser für das Zeugnis, und es ist besser geeignet, damit ihr nicht im Zweifel seid. Aber wenn der Handel in bar erfolgt, schadet es nicht, ihn nicht aufzuschreiben. Lasst Zeugen da sein, wenn ihr handelt. Schade weder dem Schreiber noch dem Zeugen. Sonst werdet ihr euch selbst Schaden zufügen. Hört auf Allah. Allah lehrt euch. Allah weiß alles.
Gläubige! Wenn ihr euch gegenseitig Geld für eine bestimmte Zeit leiht, dann schreibt es auf. Ein Schreiber aus eurer Mitte soll es mit Recht aufschreiben. Der Schreiber soll nicht davon ablassen, so zu schreiben, wie Allah es ihn gelehrt hat. Und der Darlehensnehmer soll es diktieren. Er soll Allah, seinen Herrn, fürchten und darin nicht unehrlich sein. Ist der Entleiher unfähig oder hilflos oder unfähig zu diktieren, so soll sein Vormund es mit Recht diktieren. Und laßt zwei Zeugen von euren Männern als Zeugen auftreten. Wenn ihr keine zwei männlichen Zeugen finden könnt, dann wählt einen Mann und zwei Frauen unter den Zeugen eurer Wahl, so dass, wenn eine der Frauen sich irrt, die andere sie daran erinnern kann, und die Zeugen sollen nicht zögern, wenn sie aufgerufen werden. Zögere nicht, es aufzuschreiben, ob es sich um einen kleinen oder einen großen Betrag handelt, mit dem Datum der Zahlung. Das ist gerechter vor Allah, und es ist besser für das Zeugnis, und es ist besser geeignet, damit ihr nicht im Zweifel seid. Aber wenn der Handel in bar erfolgt, schadet es nicht, ihn nicht aufzuschreiben. Lasst Zeugen da sein, wenn ihr handelt. Schade weder dem Schreiber noch dem Zeugen. Sonst werdet ihr euch selbst Schaden zufügen. Hört auf Allah. Allah lehrt euch. Allah weiß alles.