Die Beratung - 42:41 Diejenigen, die für ihr Recht eintreten, nachdem ihnen Unrecht geschehen ist, werden weder verurteilt noch bestraft. Diejenigen, die für ihr Recht eintreten, nachdem ihnen Unrecht geschehen ist, werden weder verurteilt noch bestraft.
Fragen zum Vers (1)
Die Gläubigen verteidigen sich, wenn ihnen Unrecht getan wird:

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