Die Frauen - 4:176
Sie beraten sich mit dir. Sprich: "Allah erklärt euch diese Regelung über das Erbe der Kinderlosen und Kinderlosen: Wenn der Verstorbene eine Schwester hat, die keine Kinder hat, gehört ihr die Hälfte seines Erbes. Handelt es sich bei der Verstorbenen aber um eine kinderlose Schwester, dann erhält der Bruder das gesamte Erbe seiner Schwester. Handelt es sich bei den Erben um zwei Schwestern, gehören ihnen zwei Drittel des Erbes. Und wenn die Geschwister ein Mann und eine Frau sind, bekommt der Mann doppelt so viel wie die Frau." Allah macht es euch auf diese Weise klar, damit ihr nicht verwirrt werdet. Allah ist allwissend.
Sie beraten sich mit dir. Sprich: "Allah erklärt euch diese Regelung über das Erbe der Kinderlosen und Kinderlosen: Wenn der Verstorbene eine Schwester hat, die keine Kinder hat, gehört ihr die Hälfte seines Erbes. Handelt es sich bei der Verstorbenen aber um eine kinderlose Schwester, dann erhält der Bruder das gesamte Erbe seiner Schwester. Handelt es sich bei den Erben um zwei Schwestern, gehören ihnen zwei Drittel des Erbes. Und wenn die Geschwister ein Mann und eine Frau sind, bekommt der Mann doppelt so viel wie die Frau." Allah macht es euch auf diese Weise klar, damit ihr nicht verwirrt werdet. Allah ist allwissend.