Die Frauen - 4:92
Ein Gläubiger soll keinen Gläubigen töten, es sei denn aus Versehen. Wer einen Gläubigen versehentlich tötet, muss einen gläubigen Sklaven freilassen und der Familie des Verstorbenen eine Diät zahlen. Es sei denn, sie verzichten auf die Diät und nehmen sie als Almosen an. Wenn es sich um einen Gläubigen aus einer Gemeinschaft handelt, die mit dir im Krieg ist, dann musst du einen gläubigen Sklaven freilassen. Gehört der Verstorbene aber zu einer Gemeinschaft, mit der ihr ein Abkommen habt, dann müsst ihr seiner Familie eine Diät geben und einen gläubigen Sklaven freilassen. Wer kein Geld oder keinen Sklaven zur Freilassung auftreiben kann, soll zwei Monate hintereinander fasten, damit Allah seine Reue annimmt. Allah ist allwissend, allweise.
Ein Gläubiger soll keinen Gläubigen töten, es sei denn aus Versehen. Wer einen Gläubigen versehentlich tötet, muss einen gläubigen Sklaven freilassen und der Familie des Verstorbenen eine Diät zahlen. Es sei denn, sie verzichten auf die Diät und nehmen sie als Almosen an. Wenn es sich um einen Gläubigen aus einer Gemeinschaft handelt, die mit dir im Krieg ist, dann musst du einen gläubigen Sklaven freilassen. Gehört der Verstorbene aber zu einer Gemeinschaft, mit der ihr ein Abkommen habt, dann müsst ihr seiner Familie eine Diät geben und einen gläubigen Sklaven freilassen. Wer kein Geld oder keinen Sklaven zur Freilassung auftreiben kann, soll zwei Monate hintereinander fasten, damit Allah seine Reue annimmt. Allah ist allwissend, allweise.