بِسْمِ اللّٰهِ الرَّحْمٰنِ الرَّح۪يمِ
2:221 Heiratet keine Frauen, die mit Partnern verkehren, es sei denn, sie sind gläubig. Eine gläubige Dienerin ist besser als eine Frau, die mit einem Partner verkehrt, auch wenn ihr sie mögt. Und heiratet eure Töchter nicht mit Männern, die Partner sind, bis sie glauben. Ein gläubiger dienender Junge ist besser als einer, der Partnerschaften eingeht, selbst wenn ihr ihn mögt. Sie rufen zum Feuer. Allah ruft zum Paradies und zur Vergebung auf und offenbart den Menschen seine Verse, damit sie ermahnt werden.
2:222 Wenn sie dich nach der Menstruation fragen, sag: "Sie ist eine Plage. Habt keinen Geschlechtsverkehr mit menstruierenden Frauen und nähert euch ihnen nicht, bis sie frei davon sind. Wenn sie frei davon sind, dann habt Geschlechtsverkehr mit ihnen an dem Ort, den Allah euch erlaubt. Allah liebt diejenigen, die sich bekehren, und Er liebt die Geläuterten."
2:223 Eure Frauen sind eure Felder (auf denen ihr sät). Erreicht eure Felder, wie ihr wollt. Bereitet euch auf eure Zukunft vor. Hört auf Allah und wisst, dass ihr Ihm sicher begegnen werdet. Bringt denen, die glauben, eine gute Nachricht.
2:224 Macht Allah nicht zum Werkzeug eurer Schwüre, um bei den Menschen gut, tugendhaft und ehrlich zu erscheinen. Allah hört und weiß.
2:225 Allah macht euch nicht für eure ungewollten Schwüre verantwortlich, sondern nur für die wahre Absicht in euren Herzen. Allah ist verzeihend, barmherzig.
2:226 Diejenigen, die sich von ihren Frauen scheiden lassen wollen, sollten vier Monate (auf eine vernünftige Entscheidung) warten. Wenn sie es aufgeben und sich versöhnen, ist Allah verzeihend, barmherzig.
2:227 Wenn sie entschlossen sind, sich zu scheiden, ist Allah allhörend und allwissend.
2:228 Geschiedene Frauen sollten allein drei Regelblutungen abwarten (bevor sie einen anderen heiraten). Es steht ihnen nicht zu, das zu verbergen, was Allah in ihrem Schoß erschaffen hat, wenn sie an Allah und den Jüngsten Tag glauben. In diesem Fall (wenn sie schwanger werden) haben ihre Ehemänner mehr Recht, sie zurückzunehmen, wenn sie sich versöhnen wollen. Die Frauen haben die gleichen Rechte gegenüber den Männern wie die Männer gegenüber den Frauen, und die Männer haben (im Falle einer Schwangerschaft) einen höheren Rang als sie. Allah ist mächtig, weise.
2:229 Die Scheidung erfolgt zweimal. Die geschiedenen Frauen müssen entweder in Güte gehalten oder in Güte verlassen werden. Es ist euch nicht erlaubt, das, was ihr ihnen gegeben habt, wieder zurückzunehmen, es sei denn, die Eheleute fürchten, daß sie die Grenzen Allahs nicht einhalten könnten. Wenn ihr fürchtet, daß ihr die Grenzen Allahs nicht einhalten könntet, dann werden sie sich nicht der Sünde schuldig machen für das, was sie bereitwillig zurückgegeben hat. Dies sind die Grenzen Allahs; übertretet sie nicht. Wer die Grenzen Allahs übertritt, der ist ein Frevler.
2:230 Wenn er sich erneut (zum dritten Mal) von ihr scheiden lässt, ist sie nicht mehr rechtmäßig für ihn, es sei denn, sie heiratet einen anderen. Es ist nicht schlimm, wenn sie zueinander zurückkehren, wenn sie glauben, daß sie Allahs Gesetz einhalten werden. Dies ist das Gesetz Allahs; Wir haben es klar gemacht für ein Volk, das weiß.
2:231 Wenn ihr euch von Frauen scheiden lasst, dann behaltet sie nach Ablauf ihrer Wartezeit entweder in Güte bei euch oder lasst sie in Güte gehen. Behaltet sie nicht so, dass ihr ihnen aus Rache Schaden zufügt. Wer das tut, tut sich selbst Unrecht an. Nehmt die Zeichen Allahs nicht auf die leichte Schulter. Denkt an die Segnungen, die Allah euch gewährt hat, und an das Buch und die Weisheit, die Er zu euch herabgesandt hat, um euch zu ermahnen. Hört auf Allah und wißt, daß Allah allwissend ist.
2:232 Wenn die geschiedenen Frauen ihre Wartezeit beendet haben, sollt ihr sie nicht daran hindern, wieder zu heiraten, wenn sie mit ihren Ehemännern im Guten übereinstimmen. Diejenigen von euch, die an Allah und den Jüngsten Tag glauben, lassen sich hiervon ermahnen. Das ist reiner und gesünder für euch. Allah weiß es, auch wenn ihr es nicht wisst.
2:233 Diejenigen, die die Zeit des Stillens vollenden wollen, sollten ihre Kinder zwei Jahre lang stillen. Der Bedarf der Mutter an Nahrung und Kleidung sollte vom Vater des Kindes auf gute und angemessene Weise gedeckt werden. Niemand sollte über seine Möglichkeiten hinaus verantwortlich gemacht werden. Die Mutter sollte nicht wegen ihres Kindes geschädigt werden, noch sollte der Vater wegen seines Kindes geschädigt werden. Es ist auch die Pflicht des Erben, dies zu erkennen. Wenn die Eltern nach Absprache und in gegenseitigem Einvernehmen abstillen wollen, ist das für keinen von ihnen eine Sünde. Wenn ihr eure Kinder von einer Amme säugen lassen wollt, seid ihr nicht haftbar, solange ihr sie angemessen bezahlt. Hört auf Allah, und Allah sieht, was ihr tut.
2:234 Die Ehefrauen, die von den Männern zurückgelassen werden, die unter euch sterben, warten vier Monate und zehn (Tage). Wenn sie ihre Frist erfüllt haben, seid ihr nicht für sie verantwortlich, um zu tun, was für sie angemessen ist. Allah ist allwissend über das, was ihr tut.
2:235 Es ist keine Sünde für euch, wenn ihr sie von eurem Heiratsantrag unterrichtet oder diese Absicht in euch tragt. Allah weiß, was du über sie denkst. Triff dich nicht heimlich mit ihnen, es sei denn, du sprichst mit ihnen auf eine angemessene und tugendhafte Weise. Und versuche nicht, sie zu heiraten, bevor ihre Wartezeit abgelaufen ist. Wisset, dass Allah weiß, was in euch ist, so hütet euch vor Ihm. Und wisse, dass Allah verzeihend und barmherzig ist.
2:236 Es ist dir erlaubt, dich von einer Frau zu scheiden, bevor du sie berührt hast oder bevor du ihr ihre mahr bezahlt hast. In diesem Fall sollst du sie entschädigen. Die Reichen sollen nach ihren Mitteln entschädigen, und die Armen sollen nach ihren Mitteln entschädigen. Dies ist die Pflicht der Rechtschaffenen.
2:237 Wenn ihr euch von ihnen scheiden lasst, nachdem ihr das Brautgeld festgelegt habt, aber bevor ihr sie berührt habt, solltet ihr ihnen die Hälfte dessen geben, was ihr ihnen versprochen habt. Es sei denn, die Frau verzichtet auf ihr Recht oder der Ehemann will den vollen Betrag geben. Es ist tugendhafter für dich, darauf zu verzichten. Denkt an die Freundschaft zwischen euch. Allah ist allsehend über das, was ihr tut.
2:238 Achtet auf die Gebete, besonders auf das mittlere Gebet. Steht im Gebet und gebt euch ganz Allah hin.
2:239 Wenn ihr in Angst und Sorge seid, (verrichtet das Gebet) zu Fuß oder zu Pferd. Und wenn du in Sicherheit bist, dann erinnere dich an Allah, denn Er hat dich gelehrt, was du nicht wußtest.
2:240 Eure Männer, die gestorben sind und Frauen hinterlassen haben, sollen ihnen die Versorgung ihrer Frauen für ein Jahr vermachen, ohne dass sie ihre Häuser verlassen. Wenn sie weggehen, seid ihr nicht für sie verantwortlich, damit sie tun, was für sie richtig ist. Allah ist mächtig, weise.