بِسْمِ اللّٰهِ الرَّحْمٰنِ الرَّح۪يمِ
4:1 O ihr Menschen! Hört auf euren Herrn, der euch aus einer einzigen Seele erschaffen hat und aus ihr ihre Gefährtin erschuf und aus ihnen viele Männer und Frauen hervorbrachte. Ehrt Allah, in dessen Namen ihr einander bittet, und ehrt eure Verwandten... Wahrlich, Allah wacht über euch.
4:2 Gebt den Waisen ihr Eigentum. Tauscht nicht das Reine gegen das Unreine. Iss ihr Eigentum nicht mit deinem eigenen. Das wäre eine große Ungerechtigkeit.
4:3 Wenn ihr fürchtet, dass ihr den Waisen nicht gerecht werden könnt, dann heiratet so viele Frauen, wie ihr für richtig haltet, zwei, drei oder vier. Wenn ihr fürchtet, dass ihr sie nicht gleich behandeln könnt, dann beschränkt euch auf eine oder auf die, zu der ihr durch eure Eide/Vereinbarungen berechtigt seid. Dies ist das Beste für euch, um nicht abzuweichen.
4:4 Gebt den Frauen ihre volle mahr. Wenn sie dir freiwillig einen Teil davon geben, kannst du ihn in aller Ruhe essen.
4:5 Gebt nicht den Unverständigen, was Allah euch als Hüter anvertraut hat. Ernährt sie (die Waisen) damit, kleidet sie und redet gut mit ihnen.
4:6 Prüft die Waisen, wenn sie das heiratsfähige Alter erreicht haben. Wenn ihr sie für reif haltet, gebt ihnen ihren Besitz. Aber verzehrt ihr Vermögen nicht in Übermut und Eile, damit sie nicht erwachsen werden. Lasst den Reichen (den Lohn seiner Bemühungen um den Schutz des Besitzes) aufgeben. Lass die Armen einen angemessenen Betrag ausgeben. Gebt ihnen ihr Eigentum in Anwesenheit von Zeugen zurück. Allah genügt als Rechenschaftspflichtiger.
4:7 Die Männer haben einen Anteil an dem, was ihre Eltern und Verwandten hinterlassen. Und die Frauen haben einen Anteil von dem, was Eltern und Verwandte hinterlassen haben. Ob das Erbe wenig oder viel ist, (die Frau) muss einen Anteil nehmen
4:8 Und wenn Verwandte, Waisen und Arme bei der Erbteilung anwesend sind, dann gebt auch ihnen etwas, indem ihr freundlich redet.
4:9 Hütet euch vor denen, die schwache Kinder zurücklassen und sich um ihren Zustand sorgen! Laßt sie an Allah denken und die richtigen Entscheidungen treffen.
4:10 Diejenigen, die das Eigentum der Waisen ungerechtfertigt verzehren, werden ihre Bäuche mit Feuer füllen und in die Hölle kommen.
4:11 Allah ermahnt euch wegen eurer Kinder. Der Mann erhält den doppelten Anteil der Frau. Wenn die Erben nur Frauen sind und es mehr als zwei von ihnen gibt, gehören ihnen zwei Drittel des Erbes. Wenn das Kind nur eine Frau ist, erhält es die Hälfte des Erbes. Hinterlässt der Verstorbene Kinder, so erhält jeder der Elternteile ein Sechstel. Hat er keine Kinder und sind nur seine Eltern seine Erben, so erbt seine Mutter ein Drittel. Wenn er Geschwister hat, erhält seine Mutter ein Sechstel. Alle diese Anteile ergeben sich aus dem Testament des Verstorbenen und der Begleichung der Schulden. Ihr wisst nicht, wer von euren Müttern, Vätern und Kindern besser für euch ist. Das ist das Gesetz Allahs. Allah ist der Wissende, der Weise.
4:12 Die Hälfte des von euren Frauen hinterlassenen Erbes gehört euch, wenn sie keine Kinder haben. Wenn sie Kinder haben, gehört ein Viertel von dem, was sie hinterlassen, euch. Dies gilt nach der Begleichung ihrer Schulden und der Aufteilung der Anteile in ihren Testamenten. Wenn Sie keine Kinder haben, gehört ein Viertel Ihres Erbes ihnen. Wenn Sie Kinder haben, gehört ihnen ein Achtel Ihres Erbes. Dieser Anteil gilt, nachdem Ihre Schulden beglichen und die Anteile in Ihrem Testament verteilt wurden. Wenn der Mann oder die Frau, der/die erbt, keine Kinder und keinen Ehepartner hat, aber einen Bruder oder eine Schwester, dann geht an jeden von ihnen ein Sechstel. Wenn es mehr sind, teilen sie sich ein Drittel. Diese Aufteilung soll nach der Verteilung der Anteile im Testament und der Begleichung der Schulden erfolgen, damit niemandem ein Nachteil entsteht. Dies ist ein Wille Allahs. Allah ist allwissend und allbarmherzig.
4:13 Dies sind die Gesetze Allahs. Er wird diejenigen, die Allah und seinem Gesandten folgen, in Gärten setzen, durch die Flüsse fließen. Sie werden dort für immer bleiben. Dies ist die größte Errungenschaft.
4:14 Wer sich gegen Allah und seinen Gesandten auflehnt und gegen seine Gesetze verstößt, den wird er in ein Feuer werfen, in dem er ewig bleiben wird. Für ihn ist eine erniedrigende Pein vorgesehen.
4:15 Bringt vier Zeugen aus eurer Mitte gegen diejenigen eurer Frauen, die Unzucht treiben. Wenn sie aussagen, sollt ihr sie in Häusern einsperren, bis sie sterben oder Allah einen Weg für sie findet.
4:16 Bestraft das Paar unter euch, das Ehebruch begeht. Wenn sie bereuen und sich bessern, dann laßt von ihnen ab. Allah ist allannehmend, allbarmherzig.
4:17 Allah nimmt die Reue derer an, die aus Unwissenheit Böses tun und es dann bereuen. Allah nimmt ihre Reue an. Allah ist allwissend, allweise.
4:18 Die Reue derer, die ständig Böses tun, und wenn der Tod sie ereilt, sagen sie: "Ich habe bereut", ihre Reue ist ungültig. Und die Reue derjenigen, die als Ungläubige sterben, ist ungültig. Für sie ist eine schmerzhafte Pein.
4:19 Ihr Gläubigen! Es ist nicht erlaubt, daß ihr das Eigentum der Frauen gegen ihren Willen erbt. Bedrängt sie nicht, damit ihr ihnen das, was ihr ihnen gegeben habt, wieder abnehmt. Außer wenn sie Unzucht treiben. Versteht euch gut mit ihnen. Wenn ihr sie nicht mögt, hat Allah viel Gutes in das gelegt, was ihr nicht mögt.
4:20 Wenn du deine jetzige Frau verlassen und eine andere heiraten willst, dann nimm nichts von ihr zurück, auch wenn du der ersten einen großen Teil deines Vermögens geschenkt hast. Willst du es dir durch Betrug, Verleumdung und Sünde zurückholen?