Die Kuh - 2:229 Die Scheidung erfolgt zweimal. Die geschiedenen Frauen müssen entweder in Güte gehalten oder in Güte verlassen werden. Es ist euch nicht erlaubt, das, was ihr ihnen gegeben habt, wieder zurückzunehmen, es sei denn, die Eheleute fürchten, daß sie die Grenzen Allahs nicht einhalten könnten. Wenn ihr fürchtet, daß ihr die Grenzen Allahs nicht einhalten könntet, dann werden sie sich nicht der Sünde schuldig machen für das, was sie bereitwillig zurückgegeben hat. Dies sind die Grenzen Allahs; übertretet sie nicht. Wer die Grenzen Allahs übertritt, der ist ein Frevler.
Wer auch immer die Gesetze Allahs übertritt:
Die Kuh/2:229 Die Scheidung erfolgt zweimal. Die geschiedenen Frauen müssen entweder in Güte gehalten oder in Güte verlassen werden. Es ist euch nicht erlaubt, das, was ihr ihnen gegeben habt, wieder zurückzunehmen, es sei denn, die Eheleute fürchten, daß sie die Grenzen Allahs nicht einhalten könnten. Wenn ihr fürchtet, daß ihr die Grenzen Allahs nicht einhalten könntet, dann werden sie sich nicht der Sünde schuldig machen für das, was sie bereitwillig zurückgegeben hat. Dies sind die Grenzen Allahs; übertretet sie nicht. Wer die Grenzen Allahs übertritt, der ist ein Frevler.

Die Frauen/4:14 Wer sich gegen Allah und seinen Gesandten auflehnt und gegen seine Gesetze verstößt, den wird er in ein Feuer werfen, in dem er ewig bleiben wird. Für ihn ist eine erniedrigende Pein vorgesehen.

Die Trennung/65:1 O Prophet, wenn du dich von Frauen scheiden lässt, dann achte auf die Dauer der Scheidung und berechne sie gut. Höre auf Allah, deinen Herrn. Vertreibe sie nicht aus ihren Häusern, und sie sollen sie auch nicht vertreiben (zwinge sie nicht durch Misshandlungen dazu). Es sei denn, sie haben nachweislich Ehebruch begangen. Dies ist das Gesetz Allahs. Wer gegen Allahs Gesetz verstößt, hat sich selbst Unrecht getan. Ihr wißt nicht, vielleicht wird Allah danach etwas (Positives) bewirken.