Die Kuh - 2:229
Die Scheidung erfolgt zweimal. Die geschiedenen Frauen müssen entweder in Güte gehalten oder in Güte verlassen werden. Es ist euch nicht erlaubt, das, was ihr ihnen gegeben habt, wieder zurückzunehmen, es sei denn, die Eheleute fürchten, daß sie die Grenzen Allahs nicht einhalten könnten. Wenn ihr fürchtet, daß ihr die Grenzen Allahs nicht einhalten könntet, dann werden sie sich nicht der Sünde schuldig machen für das, was sie bereitwillig zurückgegeben hat. Dies sind die Grenzen Allahs; übertretet sie nicht. Wer die Grenzen Allahs übertritt, der ist ein Frevler.
Die Scheidung erfolgt zweimal. Die geschiedenen Frauen müssen entweder in Güte gehalten oder in Güte verlassen werden. Es ist euch nicht erlaubt, das, was ihr ihnen gegeben habt, wieder zurückzunehmen, es sei denn, die Eheleute fürchten, daß sie die Grenzen Allahs nicht einhalten könnten. Wenn ihr fürchtet, daß ihr die Grenzen Allahs nicht einhalten könntet, dann werden sie sich nicht der Sünde schuldig machen für das, was sie bereitwillig zurückgegeben hat. Dies sind die Grenzen Allahs; übertretet sie nicht. Wer die Grenzen Allahs übertritt, der ist ein Frevler.