Die Kuh - 2:231 Wenn ihr euch von Frauen scheiden lasst, dann behaltet sie nach Ablauf ihrer Wartezeit entweder in Güte bei euch oder lasst sie in Güte gehen. Behaltet sie nicht so, dass ihr ihnen aus Rache Schaden zufügt. Wer das tut, tut sich selbst Unrecht an. Nehmt die Zeichen Allahs nicht auf die leichte Schulter. Denkt an die Segnungen, die Allah euch gewährt hat, und an das Buch und die Weisheit, die Er zu euch herabgesandt hat, um euch zu ermahnen. Hört auf Allah und wißt, daß Allah allwissend ist.
Wenn du eine Frau heiratest und dich von ihr scheiden lässt, ohne Geschlechtsverkehr zu haben:
Die Verbündeten/33:49 O ihr, die ihr glaubt, wenn ihr euch von gläubigen Frauen scheiden lasst, nachdem ihr sie geheiratet habt und keinen Geschlechtsverkehr mit ihnen hattet, dann schulden sie euch keine Wartezeit (bevor sie eine andere heiraten).

Die Kuh/2:236 Es ist dir erlaubt, dich von einer Frau zu scheiden, bevor du sie berührt hast oder bevor du ihr ihre mahr bezahlt hast. In diesem Fall sollst du sie entschädigen. Die Reichen sollen nach ihren Mitteln entschädigen, und die Armen sollen nach ihren Mitteln entschädigen. Dies ist die Pflicht der Rechtschaffenen.
Die Kuh/2:237 Wenn ihr euch von ihnen scheiden lasst, nachdem ihr das Brautgeld festgelegt habt, aber bevor ihr sie berührt habt, solltet ihr ihnen die Hälfte dessen geben, was ihr ihnen versprochen habt. Es sei denn, die Frau verzichtet auf ihr Recht oder der Ehemann will den vollen Betrag geben. Es ist tugendhafter für dich, darauf zu verzichten. Denkt an die Freundschaft zwischen euch. Allah ist allsehend über das, was ihr tut.