Die Kuh - 2:235 Es ist keine Sünde für euch, wenn ihr sie von eurem Heiratsantrag unterrichtet oder diese Absicht in euch tragt. Allah weiß, was du über sie denkst. Triff dich nicht heimlich mit ihnen, es sei denn, du sprichst mit ihnen auf eine angemessene und tugendhafte Weise. Und versuche nicht, sie zu heiraten, bevor ihre Wartezeit abgelaufen ist. Wisset, dass Allah weiß, was in euch ist, so hütet euch vor Ihm. Und wisse, dass Allah verzeihend und barmherzig ist.
Wenn du eine Frau heiratest und dich von ihr scheiden lässt, ohne Geschlechtsverkehr zu haben:
Die Verbündeten/33:49 O ihr, die ihr glaubt, wenn ihr euch von gläubigen Frauen scheiden lasst, nachdem ihr sie geheiratet habt und keinen Geschlechtsverkehr mit ihnen hattet, dann schulden sie euch keine Wartezeit (bevor sie eine andere heiraten).

Die Kuh/2:236 Es ist dir erlaubt, dich von einer Frau zu scheiden, bevor du sie berührt hast oder bevor du ihr ihre mahr bezahlt hast. In diesem Fall sollst du sie entschädigen. Die Reichen sollen nach ihren Mitteln entschädigen, und die Armen sollen nach ihren Mitteln entschädigen. Dies ist die Pflicht der Rechtschaffenen.
Die Kuh/2:237 Wenn ihr euch von ihnen scheiden lasst, nachdem ihr das Brautgeld festgelegt habt, aber bevor ihr sie berührt habt, solltet ihr ihnen die Hälfte dessen geben, was ihr ihnen versprochen habt. Es sei denn, die Frau verzichtet auf ihr Recht oder der Ehemann will den vollen Betrag geben. Es ist tugendhafter für dich, darauf zu verzichten. Denkt an die Freundschaft zwischen euch. Allah ist allsehend über das, was ihr tut.