Die Frauen - 4:25 Diejenigen von euch, die es sich nicht leisten können, freie Frauen zu heiraten, sollen diejenigen heiraten, zu denen ihr durch eure Glaubensschwüre berechtigt seid. Allah weiß am besten, woran ihr glaubt. Ihr seid einander gleichgestellt. Heiratet sie mit der Erlaubnis ihrer Besitzer und zahlt ihnen ihre mahr entsprechend. Lasst sie ein keusches Leben führen, keinen Ehebruch begehen und sich keine heimlichen Freunde nehmen. Wenn sie Ehebruch begehen, nachdem sie ihre Freiheit durch die Heirat erlangt haben, sollen sie mit der Hälfte der Strafe bestraft werden, die für freie Frauen gilt. Dies ist für diejenigen unter euch, die die Sünde fürchten. Es ist besser für euch, wenn ihr geduldig seid. Allah ist verzeihend, barmherzig.
Über das Mahr für Frauen:
Die Kuh/2:236 Es ist dir erlaubt, dich von einer Frau zu scheiden, bevor du sie berührt hast oder bevor du ihr ihre mahr bezahlt hast. In diesem Fall sollst du sie entschädigen. Die Reichen sollen nach ihren Mitteln entschädigen, und die Armen sollen nach ihren Mitteln entschädigen. Dies ist die Pflicht der Rechtschaffenen.
Die Kuh/2:237 Wenn ihr euch von ihnen scheiden lasst, nachdem ihr das Brautgeld festgelegt habt, aber bevor ihr sie berührt habt, solltet ihr ihnen die Hälfte dessen geben, was ihr ihnen versprochen habt. Es sei denn, die Frau verzichtet auf ihr Recht oder der Ehemann will den vollen Betrag geben. Es ist tugendhafter für dich, darauf zu verzichten. Denkt an die Freundschaft zwischen euch. Allah ist allsehend über das, was ihr tut.

Die Frauen/4:24 Und die verheirateten Frauen, außer denen, über die ihr durch eure Verträge Rechte habt. Dies sind die Gesetze, die Allah euch zur Pflicht gemacht hat. Andere als diese sind für euch erlaubt, vorausgesetzt, ihr lebt keusch, begeht keinen Ehebruch und bittet sie um ihre mahr, und denen, die euch gefallen, zahlt ihr ihre mahr als Verpflichtung. Es schadet nicht, wenn ihr euch darauf einigt, die mahr festzusetzen, wenn ihr diese Verpflichtung erfüllt. Allah ist allwissend, allweise.
Die Frauen/4:25 Diejenigen von euch, die es sich nicht leisten können, freie Frauen zu heiraten, sollen diejenigen heiraten, zu denen ihr durch eure Glaubensschwüre berechtigt seid. Allah weiß am besten, woran ihr glaubt. Ihr seid einander gleichgestellt. Heiratet sie mit der Erlaubnis ihrer Besitzer und zahlt ihnen ihre mahr entsprechend. Lasst sie ein keusches Leben führen, keinen Ehebruch begehen und sich keine heimlichen Freunde nehmen. Wenn sie Ehebruch begehen, nachdem sie ihre Freiheit durch die Heirat erlangt haben, sollen sie mit der Hälfte der Strafe bestraft werden, die für freie Frauen gilt. Dies ist für diejenigen unter euch, die die Sünde fürchten. Es ist besser für euch, wenn ihr geduldig seid. Allah ist verzeihend, barmherzig.

Die zu untersuchende Frau/60:10 O ihr, die ihr glaubt, wenn gläubige Immigrantinnen bei euch Zuflucht suchen, dann befragt sie. Allah kennt ihren Glauben sehr gut. Wenn ihr feststellt, daß sie gläubig sind, schickt sie nicht zu den Ungläubigen zurück. Sie sind nicht rechtmäßig für die Ungläubigen, noch sind sie rechtmäßig für sie. Gebt ihnen ihre Heiraten zurück, die die Ungläubigen ausgegeben haben. Es ist nicht schlimm, wenn ihr sie heiratet, wenn ihr ihnen ihre mahr bezahlt habt. Behaltet keine ungläubigen Frauen in eurer Obhut. Du kannst von ihnen das Rasham verlangen, das du für sie ausgegeben hast, und sie können das Rasham verlangen, das sie dir gegeben haben. Das ist das Urteil Allahs. Er richtet zwischen euch. Allah ist allwissend, allweise.