Die Frauen - 4:33
Wir haben jedem von euch einen Anteil an dem zugeteilt, was eure Eltern und eure Verwandten und die, die mit euch durch Heirat verbunden sind, euch hinterlassen haben, und ihr müsst jedem seinen Anteil geben. Wahrlich, Allah ist Zeuge über alle Dinge.
Teilung der Erbschaft:
Die Frauen/4:7
Die Männer haben einen Anteil an dem, was ihre Eltern und Verwandten hinterlassen. Und die Frauen haben einen Anteil von dem, was Eltern und Verwandte hinterlassen haben. Ob das Erbe wenig oder viel ist, (die Frau) muss einen Anteil nehmen
Die Frauen/4:8
Und wenn Verwandte, Waisen und Arme bei der Erbteilung anwesend sind, dann gebt auch ihnen etwas, indem ihr freundlich redet.
Die Frauen/4:9
Hütet euch vor denen, die schwache Kinder zurücklassen und sich um ihren Zustand sorgen! Laßt sie an Allah denken und die richtigen Entscheidungen treffen.
Die Frauen/4:10
Diejenigen, die das Eigentum der Waisen ungerechtfertigt verzehren, werden ihre Bäuche mit Feuer füllen und in die Hölle kommen.
Die Frauen/4:11
Allah ermahnt euch wegen eurer Kinder. Der Mann erhält den doppelten Anteil der Frau. Wenn die Erben nur Frauen sind und es mehr als zwei von ihnen gibt, gehören ihnen zwei Drittel des Erbes. Wenn das Kind nur eine Frau ist, erhält es die Hälfte des Erbes. Hinterlässt der Verstorbene Kinder, so erhält jeder der Elternteile ein Sechstel. Hat er keine Kinder und sind nur seine Eltern seine Erben, so erbt seine Mutter ein Drittel. Wenn er Geschwister hat, erhält seine Mutter ein Sechstel. Alle diese Anteile ergeben sich aus dem Testament des Verstorbenen und der Begleichung der Schulden. Ihr wisst nicht, wer von euren Müttern, Vätern und Kindern besser für euch ist. Das ist das Gesetz Allahs. Allah ist der Wissende, der Weise.
Die Frauen/4:12
Die Hälfte des von euren Frauen hinterlassenen Erbes gehört euch, wenn sie keine Kinder haben. Wenn sie Kinder haben, gehört ein Viertel von dem, was sie hinterlassen, euch. Dies gilt nach der Begleichung ihrer Schulden und der Aufteilung der Anteile in ihren Testamenten. Wenn Sie keine Kinder haben, gehört ein Viertel Ihres Erbes ihnen. Wenn Sie Kinder haben, gehört ihnen ein Achtel Ihres Erbes. Dieser Anteil gilt, nachdem Ihre Schulden beglichen und die Anteile in Ihrem Testament verteilt wurden. Wenn der Mann oder die Frau, der/die erbt, keine Kinder und keinen Ehepartner hat, aber einen Bruder oder eine Schwester, dann geht an jeden von ihnen ein Sechstel. Wenn es mehr sind, teilen sie sich ein Drittel. Diese Aufteilung soll nach der Verteilung der Anteile im Testament und der Begleichung der Schulden erfolgen, damit niemandem ein Nachteil entsteht. Dies ist ein Wille Allahs. Allah ist allwissend und allbarmherzig.
Die Frauen/4:176
Sie beraten sich mit dir. Sprich: "Allah erklärt euch diese Regelung über das Erbe der Kinderlosen und Kinderlosen: Wenn der Verstorbene eine Schwester hat, die keine Kinder hat, gehört ihr die Hälfte seines Erbes. Handelt es sich bei der Verstorbenen aber um eine kinderlose Schwester, dann erhält der Bruder das gesamte Erbe seiner Schwester. Handelt es sich bei den Erben um zwei Schwestern, gehören ihnen zwei Drittel des Erbes. Und wenn die Geschwister ein Mann und eine Frau sind, bekommt der Mann doppelt so viel wie die Frau." Allah macht es euch auf diese Weise klar, damit ihr nicht verwirrt werdet. Allah ist allwissend.