Die Trennung - 65:1
O Prophet, wenn du dich von Frauen scheiden lässt, dann achte auf die Dauer der Scheidung und berechne sie gut. Höre auf Allah, deinen Herrn. Vertreibe sie nicht aus ihren Häusern, und sie sollen sie auch nicht vertreiben (zwinge sie nicht durch Misshandlungen dazu). Es sei denn, sie haben nachweislich Ehebruch begangen. Dies ist das Gesetz Allahs. Wer gegen Allahs Gesetz verstößt, hat sich selbst Unrecht getan. Ihr wißt nicht, vielleicht wird Allah danach etwas (Positives) bewirken.
Wenn du eine Frau heiratest und dich von ihr scheiden lässt, ohne Geschlechtsverkehr zu haben:
Die Verbündeten/33:49
O ihr, die ihr glaubt, wenn ihr euch von gläubigen Frauen scheiden lasst, nachdem ihr sie geheiratet habt und keinen Geschlechtsverkehr mit ihnen hattet, dann schulden sie euch keine Wartezeit (bevor sie eine andere heiraten).
Die Kuh/2:236
Es ist dir erlaubt, dich von einer Frau zu scheiden, bevor du sie berührt hast oder bevor du ihr ihre mahr bezahlt hast. In diesem Fall sollst du sie entschädigen. Die Reichen sollen nach ihren Mitteln entschädigen, und die Armen sollen nach ihren Mitteln entschädigen. Dies ist die Pflicht der Rechtschaffenen.
Die Kuh/2:237
Wenn ihr euch von ihnen scheiden lasst, nachdem ihr das Brautgeld festgelegt habt, aber bevor ihr sie berührt habt, solltet ihr ihnen die Hälfte dessen geben, was ihr ihnen versprochen habt. Es sei denn, die Frau verzichtet auf ihr Recht oder der Ehemann will den vollen Betrag geben. Es ist tugendhafter für dich, darauf zu verzichten. Denkt an die Freundschaft zwischen euch. Allah ist allsehend über das, was ihr tut.