Die Trennung - 65:4
Was eure Frauen betrifft, die in die Wechseljahre eingetreten sind und nicht mehr menstruieren, so beträgt ihre Wartezeit, wenn ihr im Zweifel seid, drei Monate. Und die, die nicht menstruieren und schwanger sind, deren Periode endet, wenn sie ihre Last aufgeben. Wer auf Allah hört, für den wird Er es leicht machen.
Im Kontext der Verse 1, 2...7; Scheidungsrecht im Koran:
Die Frauen/4:35
Wenn ihr befürchtet, dass sich die Eheleute zerstreiten, solltet ihr einen Schlichter aus seiner Familie und einen Schlichter aus ihrer Familie ernennen. Wenn sie sich versöhnen wollen, wird Allah sie versöhnen. Allah weiß es, Er hört es.
Die Kuh/2:226
Diejenigen, die sich von ihren Frauen scheiden lassen wollen, sollten vier Monate (auf eine vernünftige Entscheidung) warten. Wenn sie es aufgeben und sich versöhnen, ist Allah verzeihend, barmherzig.
Die Kuh/2:227
Wenn sie entschlossen sind, sich zu scheiden, ist Allah allhörend und allwissend.
Die Kuh/2:228
Geschiedene Frauen sollten allein drei Regelblutungen abwarten (bevor sie einen anderen heiraten). Es steht ihnen nicht zu, das zu verbergen, was Allah in ihrem Schoß erschaffen hat, wenn sie an Allah und den Jüngsten Tag glauben. In diesem Fall (wenn sie schwanger werden) haben ihre Ehemänner mehr Recht, sie zurückzunehmen, wenn sie sich versöhnen wollen. Die Frauen haben die gleichen Rechte gegenüber den Männern wie die Männer gegenüber den Frauen, und die Männer haben (im Falle einer Schwangerschaft) einen höheren Rang als sie. Allah ist mächtig, weise.
Die Kuh/2:229
Die Scheidung erfolgt zweimal. Die geschiedenen Frauen müssen entweder in Güte gehalten oder in Güte verlassen werden. Es ist euch nicht erlaubt, das, was ihr ihnen gegeben habt, wieder zurückzunehmen, es sei denn, die Eheleute fürchten, daß sie die Grenzen Allahs nicht einhalten könnten. Wenn ihr fürchtet, daß ihr die Grenzen Allahs nicht einhalten könntet, dann werden sie sich nicht der Sünde schuldig machen für das, was sie bereitwillig zurückgegeben hat. Dies sind die Grenzen Allahs; übertretet sie nicht. Wer die Grenzen Allahs übertritt, der ist ein Frevler.
Die Kuh/2:230
Wenn er sich erneut (zum dritten Mal) von ihr scheiden lässt, ist sie nicht mehr rechtmäßig für ihn, es sei denn, sie heiratet einen anderen. Es ist nicht schlimm, wenn sie zueinander zurückkehren, wenn sie glauben, daß sie Allahs Gesetz einhalten werden. Dies ist das Gesetz Allahs; Wir haben es klar gemacht für ein Volk, das weiß.
Die Kuh/2:231
Wenn ihr euch von Frauen scheiden lasst, dann behaltet sie nach Ablauf ihrer Wartezeit entweder in Güte bei euch oder lasst sie in Güte gehen. Behaltet sie nicht so, dass ihr ihnen aus Rache Schaden zufügt. Wer das tut, tut sich selbst Unrecht an. Nehmt die Zeichen Allahs nicht auf die leichte Schulter. Denkt an die Segnungen, die Allah euch gewährt hat, und an das Buch und die Weisheit, die Er zu euch herabgesandt hat, um euch zu ermahnen. Hört auf Allah und wißt, daß Allah allwissend ist.
Die Kuh/2:232
Wenn die geschiedenen Frauen ihre Wartezeit beendet haben, sollt ihr sie nicht daran hindern, wieder zu heiraten, wenn sie mit ihren Ehemännern im Guten übereinstimmen. Diejenigen von euch, die an Allah und den Jüngsten Tag glauben, lassen sich hiervon ermahnen. Das ist reiner und gesünder für euch. Allah weiß es, auch wenn ihr es nicht wisst.
Die Kuh/2:233
Diejenigen, die die Zeit des Stillens vollenden wollen, sollten ihre Kinder zwei Jahre lang stillen. Der Bedarf der Mutter an Nahrung und Kleidung sollte vom Vater des Kindes auf gute und angemessene Weise gedeckt werden. Niemand sollte über seine Möglichkeiten hinaus verantwortlich gemacht werden. Die Mutter sollte nicht wegen ihres Kindes geschädigt werden, noch sollte der Vater wegen seines Kindes geschädigt werden. Es ist auch die Pflicht des Erben, dies zu erkennen. Wenn die Eltern nach Absprache und in gegenseitigem Einvernehmen abstillen wollen, ist das für keinen von ihnen eine Sünde. Wenn ihr eure Kinder von einer Amme säugen lassen wollt, seid ihr nicht haftbar, solange ihr sie angemessen bezahlt. Hört auf Allah, und Allah sieht, was ihr tut.
Die Kuh/2:234
Die Ehefrauen, die von den Männern zurückgelassen werden, die unter euch sterben, warten vier Monate und zehn (Tage). Wenn sie ihre Frist erfüllt haben, seid ihr nicht für sie verantwortlich, um zu tun, was für sie angemessen ist. Allah ist allwissend über das, was ihr tut.
Die Kuh/2:235
Es ist keine Sünde für euch, wenn ihr sie von eurem Heiratsantrag unterrichtet oder diese Absicht in euch tragt. Allah weiß, was du über sie denkst. Triff dich nicht heimlich mit ihnen, es sei denn, du sprichst mit ihnen auf eine angemessene und tugendhafte Weise. Und versuche nicht, sie zu heiraten, bevor ihre Wartezeit abgelaufen ist. Wisset, dass Allah weiß, was in euch ist, so hütet euch vor Ihm. Und wisse, dass Allah verzeihend und barmherzig ist.
Die Kuh/2:236
Es ist dir erlaubt, dich von einer Frau zu scheiden, bevor du sie berührt hast oder bevor du ihr ihre mahr bezahlt hast. In diesem Fall sollst du sie entschädigen. Die Reichen sollen nach ihren Mitteln entschädigen, und die Armen sollen nach ihren Mitteln entschädigen. Dies ist die Pflicht der Rechtschaffenen.
Die Kuh/2:237
Wenn ihr euch von ihnen scheiden lasst, nachdem ihr das Brautgeld festgelegt habt, aber bevor ihr sie berührt habt, solltet ihr ihnen die Hälfte dessen geben, was ihr ihnen versprochen habt. Es sei denn, die Frau verzichtet auf ihr Recht oder der Ehemann will den vollen Betrag geben. Es ist tugendhafter für dich, darauf zu verzichten. Denkt an die Freundschaft zwischen euch. Allah ist allsehend über das, was ihr tut.
Die Kuh/2:240
Eure Männer, die gestorben sind und Frauen hinterlassen haben, sollen ihnen die Versorgung ihrer Frauen für ein Jahr vermachen, ohne dass sie ihre Häuser verlassen. Wenn sie weggehen, seid ihr nicht für sie verantwortlich, damit sie tun, was für sie richtig ist. Allah ist mächtig, weise.
Die Kuh/2:241
Auch geschiedene Frauen sollten einen angemessenen Unterhalt erhalten. Dies ist die Pflicht der Rechtschaffenen.
Die Frauen/4:35
Wenn ihr befürchtet, dass sich die Eheleute zerstreiten, solltet ihr einen Schlichter aus seiner Familie und einen Schlichter aus ihrer Familie ernennen. Wenn sie sich versöhnen wollen, wird Allah sie versöhnen. Allah weiß es, Er hört es.
Die Verbündeten/33:49
O ihr, die ihr glaubt, wenn ihr euch von gläubigen Frauen scheiden lasst, nachdem ihr sie geheiratet habt und keinen Geschlechtsverkehr mit ihnen hattet, dann schulden sie euch keine Wartezeit (bevor sie eine andere heiraten).
Die Trennung/65:1
O Prophet, wenn du dich von Frauen scheiden lässt, dann achte auf die Dauer der Scheidung und berechne sie gut. Höre auf Allah, deinen Herrn. Vertreibe sie nicht aus ihren Häusern, und sie sollen sie auch nicht vertreiben (zwinge sie nicht durch Misshandlungen dazu). Es sei denn, sie haben nachweislich Ehebruch begangen. Dies ist das Gesetz Allahs. Wer gegen Allahs Gesetz verstößt, hat sich selbst Unrecht getan. Ihr wißt nicht, vielleicht wird Allah danach etwas (Positives) bewirken.
Die Trennung/65:2
Wenn sie ihre Frist erfüllt haben, haltet sie gut fest oder trennt sie gut. Und nehmt zwei von euch, die Recht haben, als Zeugen. Gebt Zeugnis um Allahs willen. Dies ist eine Ermahnung für diejenigen, die an Allah und den Jüngsten Tag glauben. Wer auf Allah hört, für den wird Er einen Ausweg schaffen.
Die Trennung/65:3
Und er gibt ihm Nahrung, wo er sie nicht erwartet. Wer auf Allah vertraut, für den ist Er ausreichend. Allah ist derjenige, der seine Befehle erfüllt. Allah hat für alles ein Maß festgelegt.
Die Trennung/65:4
Was eure Frauen betrifft, die in die Wechseljahre eingetreten sind und nicht mehr menstruieren, so beträgt ihre Wartezeit, wenn ihr im Zweifel seid, drei Monate. Und die, die nicht menstruieren und schwanger sind, deren Periode endet, wenn sie ihre Last aufgeben. Wer auf Allah hört, für den wird Er es leicht machen.
Die Trennung/65:5
Dies ist das Gebot Allahs, das Er zu euch herabgesandt hat. Wer auf Allah hört, den deckt Er mit seinen schlechten Taten zu und erhöht seinen Lohn.
Die Trennung/65:6
Lasst die Frauen dort sitzen, wo ihr sitzt, je nach euren Kräften. Stört sie nicht, um sie zum Gehen zu zwingen. Wenn sie schwanger sind, sorgt für sie, bis sie ihre Last los sind. Wenn sie für dich stillen, dann bezahle ihnen ihren Lohn. Baue ein gutes Verhältnis zwischen euch auf. Wenn ihr Schwierigkeiten habt, wird eine andere Frau sie stillen.
Die Trennung/65:7
Der Wohlhabende soll im Verhältnis zu seinem Vermögen Unterhalt zahlen. Und derjenige, der ein geringes Einkommen hat, soll von dem geben, was Allah ihm gegeben hat. Allah belastet niemanden mit mehr als dem, was Er ihm gegeben hat. Allah wird Leichtigkeit nach der Härte bringen.
Die Frauen/4:19
Ihr Gläubigen! Es ist nicht erlaubt, daß ihr das Eigentum der Frauen gegen ihren Willen erbt. Bedrängt sie nicht, damit ihr ihnen das, was ihr ihnen gegeben habt, wieder abnehmt. Außer wenn sie Unzucht treiben. Versteht euch gut mit ihnen. Wenn ihr sie nicht mögt, hat Allah viel Gutes in das gelegt, was ihr nicht mögt.
Die Frauen/4:20
Wenn du deine jetzige Frau verlassen und eine andere heiraten willst, dann nimm nichts von ihr zurück, auch wenn du der ersten einen großen Teil deines Vermögens geschenkt hast. Willst du es dir durch Betrug, Verleumdung und Sünde zurückholen?
Die Frauen/4:21
Wie können Sie es zurücknehmen, wenn Sie einst die engsten Freunde waren und sie Ihnen ein festes Versprechen abgenommen haben?