Die Frauen - 4:24 Und die verheirateten Frauen, außer denen, über die ihr durch eure Verträge Rechte habt. Dies sind die Gesetze, die Allah euch zur Pflicht gemacht hat. Andere als diese sind für euch erlaubt, vorausgesetzt, ihr lebt keusch, begeht keinen Ehebruch und bittet sie um ihre mahr, und denen, die euch gefallen, zahlt ihr ihre mahr als Verpflichtung. Es schadet nicht, wenn ihr euch darauf einigt, die mahr festzusetzen, wenn ihr diese Verpflichtung erfüllt. Allah ist allwissend, allweise. Und die verheirateten Frauen, außer denen, über die ihr durch eure Verträge Rechte habt. Dies sind die Gesetze, die Allah euch zur Pflicht gemacht hat. Andere als diese sind für euch erlaubt, vorausgesetzt, ihr lebt keusch, begeht keinen Ehebruch und bittet sie um ihre mahr, und denen, die euch gefallen, zahlt ihr ihre mahr als Verpflichtung. Es schadet nicht, wenn ihr euch darauf einigt, die mahr festzusetzen, wenn ihr diese Verpflichtung erfüllt. Allah ist allwissend, allweise.
Fragen zum Vers (4)
Allah weiß alles:
Die Gläubigen sind keusch:
Über den Mann und die Frau, die Ehebruch begehen:
Über das Mahr für Frauen:

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